Die Stärkung der Grundpreise ist wertvoll

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Der Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises hielt zwei Sitzungen ab. Das dritte Treffen wird voraussichtlich nächste Woche stattfinden und die Parteien werden sich auf die Anzahl einigen. Die Steigerungsrate ist nicht nur für Mindestlohnempfänger am Arbeitsplatz wertvoll, sondern auch für alle, die im neuen Jahr eine Gehaltserhöhung erwarten. Andererseits ist neben dem Grundpreis auch die Stärkung des Grundpreises sehr wichtig. Damit die Erhöhung des Grundpreises nicht zu einem Beschäftigungsrückgang führt, geht die Arbeitgeberseite davon aus, dass die Unterstützung weiter steigt.

Bestimmend im Budget

Wenn das Jahresende naht, legen Unternehmen ihr Budget für das neue Jahr fest. Der wichtigste Bestimmungsfaktor für das Budget ist der Mindestpreis. Der Grundpreis ist ein sehr wichtiger Parameter im Geschäftsleben. Der Grundpreis ist nicht nur für Arbeitgeber, die Arbeitskräfte zum Mindestpreis beschäftigen, entscheidend, sondern auch für viele Menschen, vom Kreditnehmer bis zum Taxifahrer. Nach einem erwarteten Anstieg von fast 50 Prozent soll die Unterstützung also dafür sorgen, dass der Mindestpreis den Arbeitgeber nicht in gleicher Höhe kostet.

Eine heikle Balance

Bei der Festlegung des Mindestpreises muss eine sehr sensible Stabilität beachtet werden. Wenn der Grundpreis für Arbeitnehmer eine finanzielle Schwierigkeit darstellt, ist er auch ein sehr wichtiger Faktor für die Beschäftigungsentscheidung des Arbeitgebers. Daher ist es bei der Festlegung des Mindestpreises notwendig, neue Beschäftigungsmöglichkeiten nicht einzuschränken und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu wahren. Andernfalls führt eine Erhöhung des Grundpreises wahrscheinlich zu einer Erhöhung des Preises, den die Arbeitnehmer erhalten. Wenn jedoch neue Beschäftigungsmöglichkeiten zurückgehen, kann die Arbeitslosigkeit zunehmen und das Risiko der Arbeitslosigkeit bei bestehenden Arbeitnehmern steigen.

Es besteht ein Unterschied von 2.347,5 TL

Ab 2023 beträgt der Mindestpreis für den Boss 15.762,04 TL. Mit anderen Worten: Zwischen dem Bruttogrundpreis und den Kosten für den Arbeitgeber besteht eine Differenz von 2.347,5 TL. Dieser Unterschied wird somit mit dem Incentive-Bonus von 5 Punkten realisiert. Noch höher steigen die Kosten für Chefs, die ihre Boni nicht regelmäßig auszahlen. Andererseits reduziert die im Rahmen der Mindestpreisunterstützung für jeden Arbeitnehmer gewährte Beihilfe von 500 TL die Kosten des Mindestpreises für den Arbeitgeber. Wenn die Mindestpreisstützung jedoch nicht im gleichen Maße steigt wie die Mindestpreiserhöhung, ist die Stärkung möglicherweise nicht ausreichend. In diesem Fall besteht die Gefahr von Entlassungen am Arbeitsplatz.

Die Mindestpreisunterstützung wurde erstmals im Jahr 2016 eingeführt. Die Unterstützung, die 2016 100 TL betrug, wurde 2017 und 2018 zum gleichen Preis fortgesetzt. Im Jahr 2018 wurde die Verstärkung für 9 Monate und nicht für 12 Monate bereitgestellt. Im Jahr 2019 betrug der Betrag 150 TL für Arbeitsplätze mit weniger als fünfhundert Mitarbeitern und 100 TL für Arbeitsplätze mit fünfhundert oder mehr Mitarbeitern. Im Jahr 2020 wurde die Höhe der Unterstützung auf 75 TL reduziert und im Jahr 2021 wurde die Unterstützung in gleicher Höhe gewährt. Im Jahr 2022 stieg der Grundpreis erneut auf 100 TL, die Grundpreisunterstützung wurde jedoch nur für 6 Monate für den Zeitraum Juli-Dezember gewährt. Während der Unterstützungsbetrag für den Zeitraum Januar-Juni 2023 auf 400 TL erhöht wurde, wurde der Preis für den Zeitraum Juli-Dezember auf 500 TL erhöht. Es ging also darum, den ursprünglichen Prozentsatz in der Basis des Grundpreises nicht beizubehalten, und es ging auch darum, die Höhe des Zuschlags in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren.

Quote von 5,6 Prozent

Im Jahr 2016, als der Mindestpreiszuschlag eingeführt wurde, betrug die Verstärkungsmaßnahme 5,6 Prozent des Bruttopreises des Grundpreises. Für den Zeitraum Juli 2023 sank diese Quote auf 3,72 Prozent. Wäre der Satz von 2016 beibehalten worden, hätte die Höhe der Grundpreisunterstützung bei rund 750 TL liegen müssen. Sollte es in diesem Jahr zu einer 50-prozentigen Erhöhung kommen und sich der Grundpreis etwa 20.000 TL brutto nähern, wird dieser Satz durch die Erhöhung des Verstärkungsbetrags auf 1.000 TL beibehalten.

Organisatorische Unterstützung

Die Reduzierung der Musterkosten ist nicht der einzige Aspekt des Mindestpreiszuschlags. Chefs von Unternehmen, die Tarifverträge unterzeichnet haben, können von dieser Unterstützung für eine größere Zahl von Arbeitnehmern profitieren. Daher ist auch Organisation erwünscht. Angesichts dieser Dimension wäre es angemessen, die Mindestpreisbasis beizubehalten und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Darüber hinaus kann durch die Vereinfachung der derzeitigen Beschäftigungsanreize und die Möglichkeit, dass mehr Arbeitgeber von diesen Anreizen profitieren, die Erholung des Arbeitsmarktes nachhaltig sein und die Situation insbesondere junger Menschen und Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

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