Wie wird der Arbeitnehmer bezahlt, der eine Erfindung macht?

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Informations- und Verbindungstechnologien werden sowohl im täglichen Leben als auch in der Geschäftswelt von Tag zu Tag wertvoller und erhöhen damit den Stellenwert von Innovationen und Erfindungen. In diesem Zusammenhang ist die Frage der Vergütung für Erfindungen, die von qualifizierten Arbeitskräften entwickelt wurden und die Rentabilität des Arbeitgebers erheblich beeinflussen, insbesondere in Branchen wie der Wertschöpfung der High-Tech-Informations- und Kommunikationstechnologien, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung der Chef.

Mit der im Jahr 2017 in Kraft getretenen Verordnung über Arbeitnehmererfindungen, Erfindungen an Hochschulen und neu entstehende Erfindungen in öffentlich geförderten Projekten werden alle Fragen vom Preis, der an Arbeitnehmer für Erfindungen zu zahlen ist, bis hin zu den in diesem Fall anzuwendenden rechtlichen Verfahren geklärt Streitfall, sind geregelt. Die erste Frage, die mir in den Sinn kommt, ist, welche Elemente im Geschäftsleben als Erfindungen gelten.

Eine Diensterfindung ist nach dem gewerblichen Rechtsschutz eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen der ihm obliegenden Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Verwaltung oder während seines Anstellungsverhältnisses macht und die im Wesentlichen auf der Erfahrung und Arbeit des Arbeitnehmers beruht Unternehmen. /öffentliche Verwaltung. Andere Erfindungen als diese Erfindungen werden als freie Erfindungen definiert. Wie soll der Arbeitnehmer also seinen Chef benachrichtigen, wenn er eine Erfindung macht?

Es besteht eine Meldepflicht

Wenn ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung macht, ist er gemäß den Vorschriften verpflichtet, den Vorgesetzten unverzüglich und schriftlich über diese Erfindung zu informieren. Diese Meldung muss gemäß den vom Chef für die Meldung vorgesehenen Bedingungen und Originalen erfolgen, gegebenenfalls an den vom Chef benannten Bereichsleiter oder, wenn eine solche Genehmigung nicht erteilt wird, an den Bereichsleiter des Mitarbeiters, der die Erfindung gemacht hat . . Darüber hinaus kann diese Meldung auch gemeinsam erfolgen, wenn die Erfindung von mehreren Mitarbeitern gemacht wurde. Im Gegenzug muss der Vorgesetzte diese Meldung protokollieren und dem/den Meldenden unverzüglich eine schriftliche Rückmeldung unter Angabe des Datums des Eingangs der Meldung zukommen lassen.

Nach den Vorschriften ist der Arbeitnehmer, der die Erfindung gemacht hat, verpflichtet, in seiner Meldung das technische Problem, seine Analyse und die Art und Weise, wie er seine Diensterfindung gemacht hat, darzulegen. In seiner Meldung muss der Arbeitnehmer, der die Erfindung ausführt, die ihm erteilten schriftlichen und mündlichen Weisungen über seine Beschäftigung, die Berufserfahrung und die Studien, von denen er profitiert hat, sowie die Mitwirkung der anderen Arbeitnehmer an der Verwirklichung der Erfindung angeben gegebenenfalls die Art und den Umfang der Beiträge dieser Mitarbeiter sowie den Beitrag seiner Mitarbeiter und anderer Mitarbeiter zur Erfindung. Andererseits muss der Arbeitnehmer die Diensterfindung geheim halten, solange sie nicht als freie Erfindung qualifiziert werden kann.

Der Arbeitnehmer haftet für den Schaden, der dem Chef dadurch entsteht, dass dieser seiner Meldepflicht trotz Mitteilung nicht nachkommt. In diesem Zusammenhang kann es bei einer Patentanmeldung oder Erlangung eines Patents für die Diensterfindung ohne Benachrichtigung des Chefs zu rechtlichen Schritten gegen den Patentanmelder bzw. Patentinhaber kommen.

Wie wird der Preis ermittelt?

Bei der Festlegung des Preises der Erfindung werden laut Verordnung drei Aspekte berücksichtigt. Diese; Der wirtschaftliche Wert der Diensterfindung, der Auftrag des Mitarbeiters im Unternehmen und der Beitrag des Unternehmens zur Verwirklichung der Diensterfindung.

Die Preismessung erfolgt durch Multiplikation des aus der Erfindung erzielten Gewinns mit den in der Verordnung angegebenen Clustern, auf die sich die Erfindung bezieht, und den angegebenen Koeffizienten. In diesem Sinne können wir sagen, dass objektive Kriterien zugrunde gelegt werden, um dem Arbeitnehmer seine Rechte zu gewähren.

Wird die Diensterfindung von mehreren Arbeitnehmern ausgeführt, so werden der Preis und die Zahlungsweise für jeden Arbeitnehmer gesondert nach den oben dargelegten Grundsätzen festgelegt.

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, wird der Preis unter Berücksichtigung der Koeffizienten berechnet, die den Vielfachen des Mindestnettopreises in dem Zeitraum entsprechen, in dem die aus der Erfindung resultierenden Interessen erfasst werden. Darüber hinaus sind jährlich Gebühren zu entrichten.

Grundsätzlich endet der für die Preisberechnung zugrunde gelegte Zeitraum mit Ablauf des Patentrechts. Wird die Nichtigkeit des Patents geltend gemacht, bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Preises bis zur endgültigen Entscheidung der Justizbehörde über die Nichtigkeit des Patents bestehen. Können sich die Parteien nicht einigen, wird der Streit durch ein Schiedsverfahren beigelegt.

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