Wird die Arbeitswoche verkürzt?

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Die 35-Stunden-Woche, die sich in Europa rasant ausbreitet, beginnt auch in der Türkei Teil der Forderungen zu werden. Insbesondere begannen die Gewerkschaften, ihre Forderungen nach einer 35-Stunden-Woche stärker als zuvor in Tarifverträgen zum Ausdruck zu bringen. Angesichts der übermäßigen Arbeitsbelastung in der Türkei wird jedoch häufig behauptet, dass Zeiten, die über die reduzierte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, als Zeit gelten, die für eine zusätzliche Vergütung in Frage kommt, und nicht die Zeit, in der man nicht arbeitet, wie in Europa. Auch wenn das Ministerium betont, dass es nicht die Absicht hat, solche Regelungen zu erlassen, darf nicht vergessen werden, dass diese Transformation mit einem Perspektivwechsel auf die Arbeit aller Beteiligten möglich ist. Der Staat muss eine mit der Beschäftigung vereinbare Bildungspolitik umsetzen, der Chef muss Überstunden abbauen und die Arbeit bedarfsgerecht auf die Mitarbeiter verteilen und die Belegschaft muss die Freizeit stärker wertschätzen, sowohl durch eine Erhöhung der Preise als auch durch einen Perspektivwechsel.

Derzeit 45 Stunden

Laut Arbeitsgesetz darf ein Arbeitnehmer maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeiten, die über diese Frist hinausgehen, gelten als Überstunden. Bei der Berechnung von Überstunden sind Regeln zu beachten. Beispielsweise muss ein Arbeitnehmer, der mehr als 11 Stunden pro Tag arbeitet, Überstunden vergüten, unabhängig von den 45 Stunden pro Woche. Für jede Arbeitsstunde über 45 Stunden hinaus wird der Überstundensatz durch Erhöhung des Stundensatzes des Arbeitnehmers um 50 Prozent berechnet und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

gegen das Gesetz arbeiten

Mit Zustimmung des Arbeitnehmers und des Chefs kann die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden in 6 Tage oder 3 Tage aufgeteilt werden. Auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers 45 Stunden nicht überschreitet, sind Überstunden für diese Arbeit zu vergüten, wenn sie 11 Stunden pro Tag überschreitet. Eine 45-Stunden-Woche kann nach Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Chef in 7,5 Stunden pro Tag an 6 Arbeitstagen der Woche oder 9 Stunden an 5 Tagen aufgeteilt werden. Es kann sein, dass Schichtarbeit und der Arbeitsplatz weit entfernt von Wohngebieten liegen oder dass Schichtarbeit an 3 oder 4 Tagen pro Woche erfolgt.

In solchen Fällen wird festgestellt, dass die Arbeitszeit des Personals auf 11,5 oder 15 Stunden pro Tag festgelegt ist. Teilweise werden zwei 24-Stunden-Schichten eingehalten. Insbesondere an Arbeitsplätzen wie Flughäfen und Krankenhäusern kommt es häufig zu Schichtwechseln und die Arbeitnehmer arbeiten rund um die Uhr und haben 24 Stunden frei. An bestimmten Arbeitsplätzen kommt die arbeitsrechtliche Ausgleichsbasis zur Anwendung. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in bestimmten Wochen 45 Stunden überschreitet, überschreitet seine Gesamtarbeitszeit während des Ausgleichszeitraums 45 Stunden nicht. In diesem Fall sieht das Arbeitsgesetzbuch vor, dass der Chef nicht verpflichtet ist, Überstunden zu bezahlen.

24 Stunden am Tag arbeiten

Bei einem Arbeitsstil, bei dem der Arbeitnehmer 24 Stunden am Tag arbeitet und 24 Stunden ruht, können maximal 14 Stunden tatsächliche Arbeit pro Tag geleistet werden. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der betroffene Arbeitnehmer 3 Tage pro Woche und 4 Tage in der darauffolgenden Woche arbeiten wird und Anspruch auf Überstundenvergütung hat, wenn er mehr als 11 Stunden am Tag arbeitet, auch wenn die normale wöchentliche Arbeitszeit noch nicht abgelaufen ist. Mit anderen Worten: Es wird akzeptiert, dass der Arbeitnehmer in der ersten Woche 9 Überstunden und in der darauffolgenden Woche 12 Stunden geleistet hat. Bei der Berechnung der Überstunden wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer 9 Stunden pro Woche und 12 Stunden in der darauffolgenden Woche arbeitet. Mitarbeiter, die in dieser Form arbeiten, sollten die Regelung bei der Berechnung von Überstunden berücksichtigen.

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