Verschiebung der SSI-Prämien

In der Stellungnahme der SGK sind die Angaben, Unterlagen und Erklärungen, die zwischen dem 6. Februar und dem 30. April für die in den Geltungsbereich des zwingenden Grundes fallenden Stellen abzugeben sind, bis zum 26. Mai; Es wurde festgestellt, dass die ausstehenden Prämienschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar abgelaufen ist, sowie die Prämienschulden von Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023 auf den 31. August 2023 verschoben wurden.

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