Verschiebung der SSI-Prämien

0 92

In der Stellungnahme der SGK sind die Angaben, Unterlagen und Erklärungen, die zwischen dem 6. Februar und dem 30. April für die in den Geltungsbereich des zwingenden Grundes fallenden Stellen abzugeben sind, bis zum 26. Mai; Es wurde festgestellt, dass die ausstehenden Prämienschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar abgelaufen ist, sowie die Prämienschulden von Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023 auf den 31. August 2023 verschoben wurden.

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. AcceptRead More