Kritischer Termin zum Tiefstpreis

0 57

Mithat Yurdakul / ANKARA – Heute findet die zweite Sitzung der Kommission zur Festlegung des Mindestpreises zur Erhöhung des Mindestpreises im Juli statt. An dem Treffen, das um 10:00 Uhr beginnt, nehmen der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, und Vertreter von Türk-İş und TİSK teil. Es wird erwartet, dass bei dem Treffen Wirtschaftsdaten des Ministeriums für Finanzen und Finanzen und des Handelsministeriums sowie Berichte des Türkischen Statistikinstituts (TUIK) besprochen werden.

Bei der Sitzung wird erwartet, dass die Betriebspartei ihre Forderungen erläutert und die Zahl bekannt gibt. Als Ergebnis des Treffens wurde bekannt, dass der türkische Wirtschaftsführer Ergün Atalay und TİSK-Chef Özgür Burak Akkol möglicherweise auch mit Minister Işıkhan zusammentreffen. In diesem Kontakt sollen Verhandlungen Gestalt annehmen.

Kontroverse um den „Dollar“

Die erste Auktionssitzung zum Mindestpreisdurchschnitt fand am Dienstag, den 13. Juni, statt. Die Arbeiter wollten, dass der Grundpreis auf der Grundlage wirtschaftlicher Regeln, Mieten und Lebenshaltungskosten in Verhandlungen aktualisiert wird, die sie vor Eid-al-Adha abschließen wollten. Die Arbeitgeberseite lehnte dagegen die vom ehemaligen Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Vedat Bilgin auf die Tagesordnung gesetzte Anhebung des Grundpreises auf das Niveau von 500 Dollar ab. Abschließend sagte Vizepräsident Cevdet Yılmaz: „Der Dollar bleibt nicht stehen, er verändert sich jeden Tag.“ „Wir müssen in TL reden“ und die Tür zu Diskussionen „in Dollar“ geschlossen.

Warten

Es bestehen starke Erwartungen an den Mindestpreis und einen Grundpreis im Bereich von 11.000 bis 12.000 TL mit einer Erhöhung im Bereich von 30 bis 35 %. Derzeit beträgt der Grundpreis brutto 10.000 8 Lira, netto 8.000 506 Lira 80 Cent. Der Mindestpreis für den Chef beträgt 11.000 759 Lire und 40 Cent. Die durchschnittliche Erhöhung des neuen Mindestpreises sollte in kurzer Zeit ermittelt werden. Der Mindestpreisbestimmungsrat, bestehend aus 15 Personen, darunter Arbeitnehmer, Arbeitgeber und fünf Regierungsvertreter, legt den Mindestlohn durch Mehrheitsbeschluss fest. Kann mit dem Arbeitsamt kein Mindestpreis vereinbart werden, kann der Mindestpreis wie in den Vorjahren mit der Unterschrift des Chefs und der Regierung festgelegt werden.

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. AcceptRead More