SGK-Urlaubsbonus-Abrechnung!

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Die Erklärung der SGK lautet wie folgt: Sozialversicherungsanstalt: Die Ramadan-Feiertagsprämien von Versicherungsnehmern und Leistungsempfängern, deren Einkommens- und Rentenverfahren im April abgeschlossen ist und deren Monatsbeginn vor dem 30. April liegt, werden am 9. Mai 2023 ausgezahlt.

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