700.000 EJT-Anfragen wurden von E-Government gestellt

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Der Präsident des Büros für digitale Transformation der Präsidentschaft, Ali Taha Koç, bewertete das EJT-Bewerbungsverfahren für E-Government und den von der DHA erreichten Punkt.

Koç sagte, dass es für EJT-Mitglieder extrem einfach sei, sich über E-Government zu bewerben, und sagte: „Unser E-Government-Gateway ist das digitale Gesicht der Türkei mit 62 Millionen Benutzern und über 6.800 Diensten. Natürlich bietet auch unser Sozialversicherungsträger Leistungen an. Einer davon ist der Dokumentationsdienst für die Beantragung der monatlichen Einkommensbeihilfe. Mit diesem Service können unsere Bürger mit EJT ihren Ruhestand beantragen. Wir haben einige Verbesserungen vorgenommen, um diesen Bewerbungsprozess zu vereinfachen. Wenn unsere Bürger über unsere Website oder unsere tragbare Anwendung auf das E-Government-Portal zugreifen, geben sie nur 3 Buchstaben in die Suchleiste ein; EYT. Wenn sie dies eingeben und auf die Suchleiste klicken, ist der erste Dienst, auf den sie stoßen, der Dokumentendienst für Einkommens-, Monats- und Beihilfeanträge. Beim Eintritt in diesen Dienst wählen sie eine Altersrente. Sie werden wählen, ob sie 4A oder 4B sind. Sie werden Bankinformationen auswählen. Wenn sie nach dem Teilen ihrer E-Mail- und Mobiltelefoninformationen auf die Schaltfläche „Bewerben“ klicken, ist der Bewerbungsprozess abgeschlossen, sodass der Prozess so einfach ist.

8 Millionen Anfragen

Unter Hinweis darauf, dass E-Government-Anwendungen des EJT am 3. März gestartet wurden, sagte Koç: „Seitdem gibt es eine große Nachfrage. Bisher haben unsere Mitbürger diesen Dienst 8 Millionen Mal abgefragt. Die Erwartung der SGK und des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit war zunächst die Pensionierung von 2 Millionen 250 Tausend Bürgern, aber die Zahl der Anfragen erreichte 8 Millionen. Sogar unsere Bürger, die nicht in Rente gehen, wurden befragt, und heute Morgen haben 700.000 unserer Bürger, die sich mit ihrem Prestige qualifiziert haben, ihren EJT-Antrag über das E-Government-Portal ausgefüllt.

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