Die TFF-Schiedsstelle reduziert die Strafe von Valentin Rosier

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Die folgenden Begriffe wurden in der Erklärung auf der offiziellen TFF-Website verwendet:

„Der Einspruch gegen die Entscheidung des PFDK vom 26.01.2023 mit den Nummern E.2022-2023/592 – K.2022-2023/756 betreffend den Fußballspieler von Beşiktaş Football Investments Industry and Trade Inc. Valentin Andre Henri Rosier wurde angehört am Sonntag, den 29.01.2023 um 18:00 Uhr per Videokonferenz abgehaltene Anhörung, die namentlich genannt wurde, und deren mündliche Aussagen aufgenommen wurden.

– Beşiktaş Futbol Yatirimları Sanayi ve Tic.A.Ş.-Fußballspieler Valentin Andre Henri Rosier wurde zu 41/1-a, 35/4 verurteilt. Obwohl er gemäß Artikel 1 und 13 für 2 offizielle Spiele gesperrt und mit einer Geldstrafe von 26.000,00 TL belegt wurde; Mit der Annahme des Einspruchs von dieser Seite, da verstanden wurde, dass diese Bewegung des Fußballspielers unter der Provokation stand, die ihm durch diese Bewegung gegeben wurde, nachdem der Fußballspieler ihm den Ellbogen ins Gesicht des Spielers der gegnerischen Mannschaft gestoßen hatte; Die Grundstrafe, die von 3 offiziellen Spielen verboten ist, und eine Geldstrafe von 39.000,00 TL, die von der PFDK festgelegt wird, wird gemäß Artikel 12 des FDT, betitelt unlautere Provokation, um ½ je nach Provokationsgrad reduziert Strafe wird in Form einer Sperre von 2 offiziellen Spielen und einer Geldstrafe von 19.500,00 TL festgesetzt Es wurde einstimmig beschlossen, dass die resultierende Strafe in Form einer Sperre von 1 offiziellen Spiel und einer Geldstrafe von 9.750,00 TL korrigiert werden sollte, wobei ein Ermessensspielraum angewendet wird Rabatt gemäß FDT Punkt 13 unter Berücksichtigung des erworbenen Rechts auf den vorgenannten Athleten.“

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