Einrichten der Mehrwertsteuer auf den Spielcode und die Kaufkarte

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MITHAT YURDAKUL Ankara – Laut dem von der Finanzverwaltungsabteilung erstellten Mitteilungsentwurf; Es werden Regelungen für Karten, Passwörter, Aktivierungscodes, PIN-Codes und Spielcodes getroffen, die zur Aktivierung von Spielen, Anwendungen und Musik verwendet werden, die in der virtuellen Umgebung oder bei Online-Käufen vermarktet und elektronisch oder physisch verkauft werden. Beim Verkauf von Karten, Passwörtern und Codes gezahlte Beträge unterliegen nicht der direkten Mehrwertsteuer. Allerdings wird für die Vermittlung von Verkaufsvorgängen für Karten, Passwörter und Codes die Mehrwertsteuer in Höhe des allgemeinen Satzes von 20 Prozent abgezogen. Die Mehrwertsteuer wird auch dann erhoben, wenn Waren oder Dienstleistungen online mit Karten und Codes gekauft werden.

Ausnahme für Erdbebenopfer

Dem Notifizierungsentwurf zufolge werden detaillierte Regelungen für die Mehrwertsteuerbefreiung getroffen, die bis Ende 2024 auf die Lieferung von Häusern angewendet wird, die im Rahmen des mit AFAD in den Gebieten unterzeichneten Protokolls gebaut und an Katastrophenopfer übergeben werden Katastrophenopfer. nach dem Erdbeben in Kahramanmaraş.

Um von der Befreiung zu profitieren, müssen Berufsorganisationen, bei denen es sich um öffentliche Einrichtungen handelt, daher ein Spendenprotokoll mit der AFAD unterzeichnen. Die Ausnahme gilt für den Kauf von Waren und Dienstleistungen für den Hausbau. Infrastrukturarbeiten zur Herstellung von Clusterhäusern, Straßen innerhalb des Geländes, Stützmauern, Vorhangmauern, Begrenzungsmauern und ähnlichen Gütern und Dienstleistungen werden im Rahmen der Ausnahme bewertet. Der Kauf von Waren und Dienstleistungen für die Herstellung von Kinderspielplätzen, Gartenanlagen, Schwimmbädern, Pergolen, Kamelien, Sportplätzen und anderen wird im Einkaufsumfang nicht berücksichtigt. Anwendung der Ausnahme.

Während Küchenschränke, Badezimmerschränke, Garderoben, Flächenheizkörper, Kombikessel, Duschkabinen, Badewannen und ähnliche Gegenstände in Wohnhäusern unter die Steuerbefreiung fallen; Auf Möbel, Geräte, Vorhänge, Kronleuchter, Fernseher und ähnliche Artikel wird Mehrwertsteuer erhoben. Die Ausnahme gilt nicht für den Kauf von Waren und Dienstleistungen für Häuser, die AFAD mit Geldspenden an AFAD gebaut hat.

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