Er wurde für 2 Jahre von seinem Job entlassen! „Überstunden“-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

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Im Fall vor dem Obersten Gerichtshof erließ der Oberste Gerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung bezüglich der Vergütung von Überstunden von Arbeitnehmern. Bei dem betreffenden Vorfall wurde ein Mitarbeiter nach Beendigung seines Vertrags aus dem Unternehmen entlassen, in dem er zwei Jahre lang gearbeitet hatte.

Die entlassenen Mitarbeiter keuchten daraufhin vor dem Gerichtsgebäude und forderten vom Unternehmen die Bezahlung von Überstunden. Zunächst wurde das Dokument an den Mediator gesendet. Es konnte jedoch keine Einigung zwischen der Belegschaft und dem Chef erzielt werden. Das Dokument wurde dann an das Arbeitsgericht weitergeleitet.

Er verlangte, dass er 10.000 TL erhalte

Anfordernder Arbeitnehmer; Er behauptete, er habe zwar Überstunden geleistet, für diese Arbeit jedoch kein Überstundengeld erhalten und dies könne durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden. Er verlangte, dass die zusätzliche Gebühr von 10.000 TL vom beklagten Unternehmen eingezogen wird. Der verteidigte Chef wies die Vorwürfe zurück.

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Während das Gericht den Fall teilweise akzeptierte, beantragte das Justizministerium im öffentlichen Interesse die Aufhebung der Entscheidung, und die 9. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts intervenierte. In der Entscheidung über den Vorfall, die den Obersten Gerichtshof erreichte; Es wurde dargelegt, dass der Beschwerdeführer die Rückzahlung nicht gezahlter Überstundenlöhne mit höchsten Bankzinsen verlangte.

Es wurde jedoch betont, dass sich das Gericht für die Geltendmachung gesetzlicher Zinsen entschieden habe. In seiner Entscheidung betonte das Ministerium, dass gemäß dem Arbeitsgesetz der höchste Zinssatz für Einlagen auf nicht rechtzeitig gezahlte Preise anzuwenden sei. Die Entscheidung gelangte als Präzedenzfall in die Rechtsprechung.

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