Eine neue Ära im Verkauf von Neufahrzeugen! „Davon wird die Branche in jeder Hinsicht profitieren“

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Das Handelsministerium, das neue Formeln zur Preissenkung in der Automobilindustrie entwickelt, führt ein neues System ein, um den Status der Bestände an Neufahrzeugen zu verfolgen. Es wird eine elektronische Anwendung erstellt, beispielsweise das Trace-Tracking-System für den Einsatz im Gesundheits- und Pharmabereich. Sobald das Auto importiert wird oder das Werk verlässt, wird es verfolgt, bis es den Kunden erreicht. Dadurch wird eine Lagerung vermieden. Wenn dieses System eingeführt wird, werden die Preise dann weiter sinken? Hier sind die Details…

Welche positiven Auswirkungen wird das Produktverfolgungssystem auf den Markt haben?

Hayrettin Er Temel, Vorsitzender des Istanbul Motor Vehicle Dealers Association (İMAS), verwendete in seiner Erklärung gegenüber milliyet.com.tr folgende Aussagen: „Unser Handelsministerium hat die 6+6-Verordnung umgesetzt, um künstliche Preise in der Türkei zu verhindern.“ Automobilmarkt zu verbessern, unlautere Praktiken im kommerziellen Betrieb zu verhindern und den Zugang zu Neuwagen zu erleichtern. Durch die Ausweitung seiner Reichweite hat das Unternehmen sehr positive Schritte für den Markt unternommen.

„ES WIRD MIT EINEM CHIP VERFOLGT“

Schließlich wurde bekannt gegeben, dass Prozesse wie Produktion, Versand, Verkauf und Auslieferung von Fahrzeugen dank des Chips, der in die neuen Autos eingebaut wird, überwacht werden. Wie wird das System funktionieren? Mit dem in Fahrzeugen zu platzierenden Chip werden alle Schritte von der Fahrzeugproduktion über die Verkaufs- und After-Sales-Prozesse bis zum Endverbraucher erfasst. Ziel ist es daher, Hortungsaktivitäten zu verhindern, indem die Verweildauer der Fahrzeuge bei Händlern und Händlern erfasst wird.

Wir glauben, dass diese Anwendung ungewöhnliche Wartezeiten wirksam erkennen und Lagerhaltungsaktivitäten verhindern kann, die sich sehr negativ auf die Preise auswirken und häufig auf der öffentlichen Agenda stehen.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ein Projekt, an dem wir als IMAS-Verein schon seit längerem in etwas anderer Form arbeiten. Im weiteren Sinne haben wir darüber nachgedacht, ein barrierefreies „Zeugnis“-System zu schaffen, das viele Details wie Wartung, Unfälle und ausgetauschte Ersatzmodule von der Produktionsphase der Fahrzeuge bis zu ihrer Ausstellung im Ausstellungsraum, nachdem sie den Verbraucher erreicht haben, enthalten würde.

„DAS WIRD DER SEKTOR IN ALLEN WINKELN PROFITIEREN“

Da die gesamte Historie der Fahrzeuge, wie z. B. Wartung, Störungen, Angaben zum Kilometerstand und eingesetzte Module, zugänglich ist, werden unvollständige Informationen vermieden und künftige Besitzer können ihre Anschaffungen deutlich komfortabler tätigen . sicherer und geschützter. Unter diesem Gesichtspunkt betrachten wir dieses neue Projekt unseres Ministeriums als eine sehr wertvolle Arbeit, die, wenn sie in Zukunft weiterentwickelt wird, der Abteilung nicht nur in Bezug auf die Lagerung, sondern in allen Aspekten zugute kommen wird.

KÖNNEN WIR EXORBITIVE ERHÖHUNGEN UND PREISSCHAUM VERMEIDEN?

Dank der finalen Fassung der 6+6-Regelung und -Kontrolle konnte eine spekulative Preisgestaltung bei Gebrauchtwagen verhindert werden. Auch wenn es einige Probleme gibt, wie z. B. die Nachfrage nach zusätzlichen Preisen bei den einzelnen Ansprechpartnern, können wir sagen, dass Preiserhöhungen grundsätzlich vermieden werden. Das Produktverfolgungssystem wird sich nicht nur positiv auf die mit der Bevorratung verbundenen Preiserhöhungen auswirken, sondern auch den tatsächlichen Verbrauchern den Zugang zum Auto erleichtern.

Wird es einen Ausverkauf geben?

Auf Werbeseiten wird weiterhin eine strenge Überwachung durchgeführt. Diese Kontrollen werden strikt nicht nur auf den Anzeigenseiten, sondern auch vor Ort und durch das Notarsystem fortgesetzt.

Diesbezüglich sind Autohäuser direkt gesperrt, und auch Verkäufe von Einzelnutzern, die mehr als 3 Fahrzeuge in weniger als 6 Monaten und 6.000 km verkaufen möchten, sind gesperrt.

Wer diese Fahrzeuge verkaufen möchte, muss zunächst unser Handelsministerium informieren. Darüber hinaus gelten Verkäufe von mehr als 3 Fahrzeugen durch Privatnutzer, unabhängig von Datum oder Kilometerstand, als gewerbliche Aktivitäten und werden besteuert.

Derzeit gibt es zwar eine Beschränkung auf 3 Fahrzeuge für Einzelnutzer, unser Ministerium kann jedoch strafrechtliche Sanktionen verhängen, wenn beim Verkauf eines Fahrzeugs eine gewerbliche Tätigkeit festgestellt wird.

WELCHE ANDEREN MASSNAHMEN KÖNNEN AUSSER DIESEN VORSCHRIFTEN ERFOLGT WERDEN?

Unser Ministerium identifiziert durch seine Feldstudien und häufige Konsultationen mit uns Probleme und ergreift schnell die notwendigen Maßnahmen.

Unsere allgemeine Erwartung als Branche besteht darin, das Zulassungsantragsdokument und die für uns geltenden Vorschriften durchzuarbeiten und einige der Lücken in diesen Fragen mit gesundem Menschenverstand zu schließen. Wir glauben, dass die zu treffenden Bestimmungen zu Genehmigungsdokumenten und Vorschriften eine dauerhafte Lösung für die Bedürfnisse der Automobilindustrie darstellen werden.

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