Im Rahmen der Wettbewerbsuntersuchung gegen Samsung fand eine Verteidigungssitzung statt

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Am 9. September 2021 beschloss der Wettbewerbsrat festzustellen, ob Samsung Electronics Istanbul Paz bei der Festlegung des Verkaufspreises gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen hat. und Twitch. GmbH. GmbH. Es wurde beschlossen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Heute fand im Zusammenhang mit der besagten Samsung-Untersuchung eine mündliche Verteidigungssitzung statt.

Der Leiter der Wettbewerbsbehörde, Birol Küle, erklärte in seiner Rede vor der mündlichen Verteidigung, dass „die direkte oder indirekte Verhinderung des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt für Waren oder Dienstleistungen“ in Artikel 4 des Gesetzes Nr. ° 4054, um die zu bestimmen Verkaufspreis von Samsung. Elektronik Istanbul Pazarlama ve Ticaret Limited Şirketi, Er erinnerte daran, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde, um festzustellen, ob zwischenbetriebliche Vereinbarungen, konzertierte Aktionen und Geschäftsverbände, die darauf abzielen, zu stören oder einzuschränken oder die diese Wirkung haben oder haben könnten, gegen die Entscheidung verstoßen haben. „Solche Entscheidungen und Handlungen sind rechtswidrig und verboten.“ Der Untersuchungsausschuss, an den sich Küle wandte, um die Thesen und den Inhalt des Dokuments zusammenzufassen, erklärte, dass er auf der Grundlage der erhaltenen Beweise und Verteidigungen zu dem Schluss gekommen sei, dass Samsung bei der Feststellung des Verkaufs gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen habe Preis und eine Verwaltungsstrafe sollten verhängt werden.

Es wurde ein Bußgeld in Höhe von 5 Promille bis 3 Prozent des Bruttoeinkommens des Unternehmens beantragt.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass nach dem 5. Element der Strafverordnung der Grundsatz der Geldbuße zwischen 5 Promille und 3 Prozent des Bruttoeinkommens von Samsung festgelegt werden kann und dass die Strafe pro Verhältnis zu demselben Element um die Hälfte erhöht werden sollte. Die Untersuchungskommission wies außerdem darauf hin, dass für die Grundstrafe gemäß dem 6. und 7. Tatbestandsmerkmal der Strafordnung weder ein erschwerender noch ein mildernder Tatbestand anzuwenden sei.

Die Kommission wird ihre endgültige Entscheidung bezüglich der Untersuchung innerhalb von 15 Tagen bekannt geben. Sollte die Entscheidung früher getroffen werden, wird sie auf der Website der Wettbewerbsbehörde bekannt gegeben.

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