Frist zur Umschuldung verlängert

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Die Frist für die zweite Rate der Kfz-Steuer wurde bis zum 4. August verlängert. Die Entscheidung wurde aufgrund der Intensität der Zahlungen durch Steuer- und Online-Dienste getroffen.

Zahlungen können elektronisch über die Website der Revenue Management Presidency, das Interactive Tax Office und die tragbare Anwendung der Steuerverwaltung erfolgen.

Umstrukturierte Schulden können mit Debit- und Kreditkarten oder Bankkonten von lizenzierten Banken, Karten von im Ausland tätigen Banken, Filialen von lizenzierten Banken, alternativen Zahlungskanälen wie E-Banking, Internet- und Telefon- und Mobile-Banking-Diensten sowie Bargeld beim Finanzamt beglichen werden Schreibtische oder PTT-Zweige. .

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