Die Zahlungsfrist für MTV- und Einkommensteuerraten wurde verlängert

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In der schriftlichen Erklärung des Präsidialamts für Finanzverwaltung heißt es: „Mit dem Rundschreiben des Steuerverfahrensgesetzes vom 31. Juli 2023 und Nr. 158 wird die Frist für die Zahlung der 2. Rate der Einkommensteuer 2023, die vor Ablauf von gezahlt werden muss, verlängert.“ Der 31. Juli 2023 wurde bis zum Ende des Tages bis Freitag, den 4. August 2023, verlängert. Die Zahlungsfrist für die zweite Tranche der Kfz-Steuer 2023 wurde bis zum Ende des Tages, Freitag, 4. August 2023, verlängert. Die Frist für die Zahlung von Bargeld und der 1. und 2. Rate des Gesetzes Nr. 7440 wurde bis Ende Freitag, 4. August 2023, verlängert. Die Frist für „Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum 2023/Juni wurde bis Ende Freitag, 4. August 2023, verlängert. „Die Frist für die Erstellung und Unterzeichnung elektronischer Register, die erstellt und unterzeichnet werden müssen, und.“ Die Frist für das Hochladen elektronischer Registerzertifikate, die gleichzeitig in das Informationsverarbeitungssystem des Präsidialamts für Finanzverwaltung hochgeladen werden müssen, wurde bis Ende Freitag, 4. August 2023, verlängert.“

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