„Sie ignorieren das Fahrrad“

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EREN KOCA / Nachrichtenzentrum – Drei Menschen sind in den vergangenen zwei Wochen bei Fahrradunfällen ums Leben gekommen. Maharace Yasemin Buğdaycı, eine Spielerin des Frauen-Basketballteams Zonguldak Spor Basket 67, die am Sonntag beim Radfahren in Diyarbakır von einem Auto angefahren wurde, starb im Krankenhaus, in dem sie behandelt wurde. Am 22. Juli traf in Samsun ein Autofahrer namens TT den 16-jährigen Radfahrer Egehan Ayvaz und starb. Am 18. Juli traf in Istanbul ein Autofahrer den Radfahrer Doğanay Güzelgün (51), der gerade die Straße überqueren wollte. Güzelgun starb.

Der Verkehrssicherheitsexperte Mert İntepe bewertete Fahrradunfälle in Milliyet. İntepe sagte: „Normalerweise haben wir nicht erlebt, dass ein Fahrrad mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt. Wer nicht glaubt, dass jedes Fahrzeugsegment ein Fortbewegungsmittel ist, ignoriert das Fahrrad. „Radwege sind nicht üblich“, sagte er.

Ein Auto verunglückte auf einem Fußgängerüberweg

Es wurden Überwachungskameraaufnahmen des Unfalls in Diyarbakır enthüllt, bei dem Maharace Yasemin Buğdaycı (31), eine Spielerin der Basketball-Frauenmannschaft Zonguldak Spor Basket 67, ihr Leben verlor.

Auf den Aufnahmen war zu sehen, dass das Auto Maharaja Yasemin Buğdaycı traf, als er mit dem Fahrrad die Straße vom Fußgängerüberweg überquerte. Der nach dem Unfall festgenommene Fahrer Mahsun K. wurde zur Polizei gebracht. Mahsun K., der am Ende des Verfahrens vor das Gericht gebracht wurde, wurde unter Aufsicht freigelassen. -DIYARBAKIR DHA

„Er kann auch mit einer möglichen Kaste beurteilt werden“

Der Strafverteidiger Uğur Poyraz bewertete den Unfall, bei dem Maharaja Yasemin Buğdaycı für Milliyet sein Leben verlor. Poyraz sagte, die Strafen für Unfälle an Fußgängerüberwegen könnten erhöht werden und sagte:

„In jedem Fall sind die Bedingungen unterschiedlich und die Ausfallraten können unterschiedlich sein. Der Richter prüft sie bei der Festsetzung des Strafmaßes. Bei solchen tödlichen Unfällen kann gegen den Angeklagten die Strafe „möglicher Vorsatz“ verhängt werden. Bei Taten, die mit „möglicher Absicht“ begangen wurden, hat der Täter; „Für Straftaten, die eine verschärfte lebenslange Haftstrafe erfordern, wird eine lebenslange Haftstrafe verhängt, und für Straftaten, die eine lebenslange Haftstrafe erfordern, wird eine Haftstrafe von bis zu 25 Jahren verhängt“, erklärte er.

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