Die Steigerungsrate bei den Renten war sicher! Bemerkenswertes EYT-Detail

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Das Element einer Erhöhung der Rente um insgesamt 25 % sowie die Inflationsdifferenz wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen, der in der Plan- und Haushaltskommission der Großen Nationalversammlung der Türkei diskutiert wurde.

Mit den in den Vorschlag aufgenommenen Themen erhalten Pensionsfonds-, Bağ-Kur- und SSK-Rentner für 6 Monate im Jahr insgesamt eine Erhöhung um 25 %. Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und soll ab Juli umgesetzt werden.

Tarkan Güçlü, Fakultätsmitglied der Ankara Yıldırım Beyazıt-Universität, gab Einschätzungen zum Thema TRT Haber ab und sagte:

Wir haben die Möglichkeit eingeschätzt, dass aus der Erklärung des Herrn Präsidenten ein Teil des Wohlergehens resultieren könnte. Wir haben gesehen, dass es 25 % waren. Es wurde eine weitere Erhöhungsmaßnahme ergriffen, als es der aktuelle Tarifvertrag und das Gesetz vorsahen. Im Sinne des Wohlfahrtsanteils entspricht dies 5,23 % bei den Rentnern von SSK und Bağkur. Dies entspricht einem Anstieg der Zahl der Rentner im öffentlichen Dienst um 7,45 %. Obwohl im Angebot für Beamte 6,34 % stehen, liegt die Begründung bei 6,34 % von 17,34 %. Dies entspricht somit einem Anstieg der Zahl der Rentner im öffentlichen Dienst um 25 %. Da herrscht kein Mangel.

DIE ÜBERLEGUNG, DASS EJT-LEUTE NICHT VON DER GEHALTSERHÖHUNG PROFITIEREN KÖNNEN

Auch EYT-Mitglieder profitieren von dieser zusätzlichen Erhöhung, d. h. der erhöhten Erhöhung auf 25 % in alle Richtungen. Seit gestern wird in den sozialen Netzwerken stark geäußert, dass der Gesetzentwurf nicht aus den Vorschlägen der Vorlage im Ausschuss hervorgehen soll. Es wird dort in der Berechnung der Altersrente, die im Volksmund als Altersrente bekannt ist, im Element 29 unseres Gesetzes Nr. 5510 erläutert und am Ende heißt es: Er sagt, dass diejenigen, die in den ersten 6 Monaten des Jahres in Rente gehen, von der Erhöhung im Januar profitieren werden, und diejenigen, die in der zweiten Hälfte, also im Zeitraum bis Juli und Dezember, in Rente gehen, von der Erhöhung des Betrags im Januar profitieren werden Erhöhung und die Juli-Erhöhung zusätzlich zur Januar-Erhöhung.

Daher werden in dieser sehr klaren Situation diejenigen, die in den Ruhestand gehen, ohnehin von dieser zusätzlichen Gesetzeserhöhung profitieren. Darüber hinaus wird bei der Prüfung des Vorschlags in Absatz b des entfallenden Elements erwähnt, dass auch diejenigen, die im Jahr 2023 in den Ruhestand gehen, von dieser Erhöhung profitieren werden.

 

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