Letzte Minute! YÖK gab bekannt: Schnellentscheidung für Studierende, deren maximale Studiendauer abgelaufen ist

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Hochschulrat hat einige Entscheidungen getroffen, um Unterschiede in der Praxis an Hochschuleinrichtungen zu beseitigen, die Studierenden gehören, die die Höchststudienzeit erreicht haben. Die vom Exekutivrat für Hochschulbildung getroffenen Entscheidungen wurden den Universitäten übermittelt. Demzufolge, Studierende, die in allen Hochschulprogrammen auf Associate- und Undergraduate-Ebene (4, 5 und 6 Jahre) eingeschrieben sind, haben auch Anspruch auf Kurse, die sie noch nie besucht haben oder die die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt haben. Er kann von den Prüfungsrechten gemäß Element 44/c des Gesetzes Nr. 2547 profitieren. Für Studierende, deren Höchstdauer abgelaufen ist, werden Anträge für diejenigen gestellt, die von den Prüfungsrechten Gebrauch machen müssen Gegenstand einer Rede, indem sie hinsichtlich der Qualität der Lehre und Ausbildung geübt werden und in den theoretischen Ausbildungen eine Prüfung abgelegt wird. Gleiches gilt für Lehrveranstaltungen, die Studierende noch nicht belegt haben.

Wer diese Bewerbungen und Prüfungen besteht, zahlt weiterhin den Studierendenbeitrag und den Inkassopreis pro Unterrichtsstunde. Der Beitragsanteil und der Inkassopreis dürfen die für den mit der Entscheidung des Präsidenten verbundenen Zeitraums festgelegte Grenze nicht überschreiten.

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