Erklärung „Fahrzeugankündigung“ des Handelsministeriums! Es wird ein Bußgeld verhängt

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In der Pressemitteilung des Handelsministeriums heißt es: „Auf die Ankündigungen von Fahrzeugen wird eine Geldbuße verhängt, bei der Null vom Verkaufspreis abgezogen wird.“

Vorsicht beim Gebrauchtwagenverkauf! Verkäufer haben einen Weg gefunden, das Verbot zu umgehen

Die neue Formel von Verkäufern, die gefälschte Fahrzeugpreise auf die Website hochladen und bei Kontaktaufnahme den tatsächlichen Preis erläutern, ist entstanden. Nach den im Amtsblatt veröffentlichten Regelungen ist die Vermarktung gebrauchter Kraftfahrzeuge zu einem Preis, der über dem aktuell vom Hersteller oder Händler empfohlenen Verkaufspreis liegt, erst ab dem 01.01.2024 möglich.

ES WIRD AN DAS MINISTERIUM GESENDET

Gemäß der Änderung sind natürliche oder juristische Personen, die an der Ankündigung des Verkaufs gebrauchter motorisierter Landfahrzeuge beteiligt sind, verpflichtet, diejenigen, die ungewöhnliche Ankündigungen machen, vor der Veröffentlichung der Ankündigung im zweiten Absatz zu benachrichtigen und alle Informationen über Anzeigen weiterzuleiten und Werbetreibende, die Einwände gegen den obigen Absatz erheben, müssen sich auf Anfrage des Ministeriums an das Ministerium wenden. Die Warnpflicht umfasst die Information über den neuen Verkaufspreis des Fahrzeugs, den der Hersteller oder Händler dem Inserenten empfiehlt, sowie den Hinweis, dass der anzugebende angekündigte Preis gegen die Vorschriften verstößt.

Gemäß Absatz 2 wird das Ministerium ermächtigt, die Klasse, die Marke, den Typ, das Modelljahr gebrauchter motorisierter Landfahrzeuge und, im Falle der Hinzufügung von Zubehör und/oder Ausrüstung, die Höchstmenge und/oder oder Preis, der zum aktuellen, vom Hersteller oder Händler empfohlenen Verkaufspreis hinzugerechnet werden kann. Die Verordnung tritt am 15.07.2023 in Kraft und wird vom Handelsministerium umgesetzt.

Nach dieser Änderung fanden Verkäufer, die das Verbot umgehen wollten, ein neues Verfahren. Verkäufer, die ihre Fahrzeugpreise in kleinen Mengen auf Fahrzeugverkaufsseiten angeben, erläutern bei telefonischer Kontaktaufnahme den tatsächlichen Preis des Fahrzeugs. Ein von UAV-Reportern kontaktierter Fahrzeughändler sagte, er habe das Fahrzeug neu beim Händler gekauft und es in der Garage aufbewahrt. Der Verkäufer sagte, er habe den Preis des Fahrzeugs gesenkt, nachdem der Reporter ihn an die neuen Vorschriften erinnert hatte. Als Reporter jedoch den Vertragshändler des Fahrzeugs anriefen, stellten sie fest, dass eine Differenz von 100.000 Lira bestand. Es wurde festgestellt, dass einige Autohändler die neuen Vorschriften nicht einhielten und versuchten, Fahrzeuge zu einem Preis über Null zu verkaufen.

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