Priorität in fünf Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion

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SUN MELTEM- Gemäß den vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeiteten Verordnungsentwürfen zur landwirtschaftlichen Produktionsplanung wird die landwirtschaftliche Produktionsplanung unter Berücksichtigung der Messung von Angebot und Nachfrage sowie des Produktionsverhältnisses durchgeführt. Angemessenheit zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Steigerung der Produktivität durch Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft zu berücksichtigen und die landwirtschaftliche Produktion in geeigneten Ökologien zu entwickeln. In Planung; Berücksichtigt werden Entwicklungspläne, mittelfristige Programme und strategische Pläne des Ministeriums, Exporte, Importe, wissenschaftliche Studien, Umweltvariablen und sozioökonomische Faktoren.

16-köpfiger Vorstand

Der in diesem Rahmen einzurichtende Rat für landwirtschaftliche Produktionsplanung wird von dem vom Minister ernannten Ministerdelegierten geleitet; Generaldirektor für Pflanzenproduktion, Generaldirektor für Fischerei und Wasserwirtschaft, Generaldirektor für Informationstechnologie, Generaldirektor für staatliche Wasserwerke, Generaldirektor für Fleisch- und Milchwirtschaft, Generaldirektor für Ernährung und Kontrolle, Generaldirektor für Viehzucht, Leiter von Strategieentwicklung, Generaldirektor der Wasserverwaltung, Leiter der Zuckerabteilung, Generaldirektor der Agrarunternehmen, Generaldirektor der Agrarverbesserung, Generaldirektor der Agrarforschung und -politik, Generaldirektor des Amtes für Agrarprodukte und Leiter der Tabak- und Alkoholabteilung. Gegebenenfalls werden Vertreter von Universitäten, Betriebsräten, Nichtregierungsorganisationen und privaten Diensten zu Ratssitzungen eingeladen, diese Vertreter haben jedoch kein Stimmrecht. Der Vorstand tagt mindestens zweimal im Jahr.

Die Erlaubnis wird eingeholt

Angesichts der durch den Präsidentenbeschluss angekündigten landwirtschaftlichen Einzugsgebiete und des Arbeitstempos in diesen Einzugsgebieten werden Produktionsgenehmigungen auf der Grundlage des landwirtschaftlichen Einzugsgebiets oder des Unternehmens erteilt. Die maximalen und grundlegenden Arbeitsabmessungen der zur Produktion zugelassenen Werke und Artefaktgruppen werden vom Rat festgelegt und den Provinzkommandos von der Generaldirektion Pflanzenproduktion vor dem Produktionsjahr mitgeteilt. Vor Beginn der Produktion der vom Ministerium festgelegten Werke oder Werkgruppen ist die Genehmigung der Provinz-/Bezirksdirektionen einzuholen.

Prioritäten

Die bei der Erteilung von Produktionsgenehmigungen zu priorisierenden Bereiche wurden wie folgt festgelegt: „Vertragsanbau, ökologischer Landbau und bewährte landwirtschaftliche Praktiken, Produktion von Nahrungsmitteln für den Bedarf von Tierhaltungsbetrieben, Produktion mittels moderner Bewässerungssysteme auf dem Feld, Fruchtfolge (Anbau). Rotation), die nach Sondergesetzen obligatorisch ist, Artefakte und Produktionen, die in gemeinsamen Produktionsgebieten von Bauernorganisationen durchgeführt werden.

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