Bürgersteigsieg für Behinderte!

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Önder Yılmaz – Angesichts der vielen Schwierigkeiten bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben haben Behinderte mit der Einbindung der Ombudsstelle (KDK) einen wertvollen Sieg errungen. Ein sehbehinderter Bürger im Rollstuhl in Karabük wandte sich an KDK und beschwerte sich über die Positionierung von Strommasten und Feldverteilerkästen auf Gehwegen. Der Bürger stellte fest, dass der Bau einer Rampe für Behinderte auf dem Bürgersteig seinem früheren Wunsch entsprach, und verlangte, dass dadurch die Zugänglichkeit für Behinderte nicht verbessert werde und dass die Position des Strommasts und des betreffenden Verteilerkastens geändert werde.

KDK-Chef Onur Malkoç hat einen Sachverständigen damit beauftragt, die Angelegenheit zu untersuchen und dabei den Beschwerdeantrag zu dem Vorfall, der die gesamte Türkei betrifft, in den Prozess einzubeziehen. Als Antwort auf die Informationsanfrage von KDK gab die Gemeinde Karabük an, dass die Erleichterung der Übertragung durch eine Änderung der Richtung der Schalttafel in Bezug auf die Betriebsrichtung der Başşehir Electricity Distribution Company (BEDAŞ) gewährleistet wird.

Antwort: Wir löschen nicht

BEDAŞ hingegen teilte KDK mit, dass der betreffende Mast und der Feldverteilerkasten gemäß der Bebauungsplanung im Jahr 2015 installiert worden seien, und gab eine negative Stellungnahme in der Form ab: „Sie können nicht vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer entfernt werden.“ Die KDK brachte die Angelegenheit daraufhin zum Energieministerium. Auch die Investitionsüberwachungsabteilung der Generaldirektion der türkischen Stromverteilungsgesellschaft (TEDAŞ) hat eine Einschätzung vorgenommen, die der Meinung von BEDAŞ nahe kommt.

Diesmal aktivierte die KDK die Kommission für Barrierefreiheitskontrolle und Inspektion des Gouvernements Karabük. Der Ausschuss, der Inspektionen vor Ort durchführte, traf eine Entscheidung über „die Positionierung des Strommastes und des Feldverteilerkastens, um den Durchgang behinderter Menschen nicht zu behindern“ und übermittelte sie an die betroffenen Institutionen. In seiner Entscheidung, zu der auch die Feststellung gehört, dass der Gehweg für Menschen mit Behinderungen nicht geeignet ist, listete der Ausschuss Mängel auf, wie zum Beispiel: „Wartung und Reparaturen des Gehwegs werden nicht durchgeführt, es gibt keine Barrieren für Fahrzeuge an Kreuzungen von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, gesundheitsschädlich.“ Spitzen und Vorsprünge, scharfe Kanten und überschüssige Schrauben, die bei der Installation von Elektro-, Beleuchtungs- und Wegweiserpfosten am Sockel verwendet werden, dürfen nicht in einer Form angebracht werden, die keine Gefahr für Fußgänger darstellt.“

Folgemaßnahmen des Gouverneurs

Mit Fokus auf die Frage internationaler Verträge, Verfassung und Gesetze unterzeichnete die KDK eine beispielhafte Empfehlung zur Analyse ähnlicher landesweiter Probleme. In der Entscheidung heißt es: „Das Vorhandensein eines Netzes von Fußgängerwegen in allen Wohngebieten ist das grundlegendste Recht von Fußgängern.“ Es darf nicht vergessen werden, dass Regelungen, die Menschen mit Behinderungen an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern, auch dazu führen, dass sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Es ist klar, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, das städtische Leben und die öffentlichen Dienstleistungen im Einklang mit der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Es wurde davon ausgegangen, dass der Gegenstand der Beschwerde den Anforderungen der Gesetzgebung zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei weitem nicht genügt.

Die KDK empfahl den Gemeinden Karabük, BEDAŞ und TEDAŞ, die Bearbeitung der Beschwerde gemäß den Gesetzen und Standards neu zu organisieren, und beschloss, das Gouvernement bei der Kontrolle der von diesen drei Institutionen und dem Familienministerium zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten und Sozialdienste zur Überwachung und Information über die Einhaltung der Barrierefreiheit von Gehwegen für Menschen mit Behinderungen.

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