Neue Entscheidung des Gouvernements Antalya! Bis zum 31. Oktober gesperrt

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Es wurde berichtet, dass das mit der Unterschrift von Gouverneur Ersin Yazıcı auf der offiziellen Website des Gouvernements Antalya veröffentlichte Rundschreiben mit dem Ziel herausgegeben wurde, Wälder vor Bränden zu schützen, indem die Möglichkeit von Waldbränden mit der erhöhten Menschen- und Fahrzeugdichte bewertet wird. in Waldgebieten und landwirtschaftlichen Flächen aufgrund des sehr heißen Wetters im Sommer. Folgende Punkte waren im Rundschreiben enthalten, das zwischen dem 23. Juni und dem 31. Oktober umgesetzt werden soll:

Artikel 1 –Es ist verboten, Feuer an Orten (einschließlich Privatgrundstücken) zu entzünden, die sich im Umkreis von 4 Kilometern um Waldgebiete am Rande unserer Provinz befinden und aufgrund ihrer Nähe Waldbrände verursachen können.

Artikel 2 –Es wird sichergestellt, dass die von den autorisierten Institutionen in den Waldgebieten festgelegten Picknickplätze, an denen Grillen/Samowar/Feuer angezündet werden können, und die Naturparks unseren Bürgern in weitestgehender Form auf üblichem Weg von unseren Gouvernements und Distrikten bekannt gegeben werden Gouvernements.

Artikel 3 –Gemäß der Entscheidung „Es ist verboten, Feuer zu entfachen, außer an zugelassenen Orten im Wald, die als Feuerstelle bestimmt sind“ in der 76. Ausgabe des Forstgesetzes ist es verboten, Grills/Samowar/Feuer im Wald anzuzünden (mit Ausnahme von registrierten Picknick- und Erholungsgebieten, die von autorisierten Institutionen festgelegt wurden).

Artikel 4 –Das Anzünden von Grills/Samowaren/Feuern nach 20:00 Uhr ist bis zum 31.10.2023 auf Picknick- und Freizeitplätzen (ausgenommen vorgegebene und ausgeschriebene Campingplätze in Waldgebieten), in ausgewiesenen Waldgebieten und in der Umgebung von Waldgebieten verboten.

Artikel 5 –Es ist verboten, Stoppeln oder Vegetation (Weinberg- und Gartengrasreste, Zimmer usw.) zu verbrennen, insbesondere in der Nähe von Waldgebieten.

Artikel 6 –Die Verwendung brennbarer Gegenstände wie Feuerwerkskörper und Wunschballons, die Waldbrände verursachen können, ist an Orten im Umkreis von 4 Kilometern von den Waldrändern verboten.

Artikel 7 –Verteilung von Informationsblättern oder Broschüren über die einzuhaltenden Regeln am Eingang von Picknick- und Freizeitplätzen, in denen Grillen/Samowar/Feuer erlaubt sind, um unsere Mitbürger durch visuelle Darstellungen und Ankündigungen auf öffentlichen Werbetafeln auf das Thema aufmerksam zu machen , Es wird von Kommunen, Betreibern von Picknick- und Erholungsflächen entfernt.

Artikel 8 –Durch regelmäßige Patrouillen, die von allgemeinen Strafverfolgungs- und Forstschutzbeamten, insbesondere der Polizei, und privaten Sicherheitskräften durchgeführt werden, wird sichergestellt, dass die oben genannten Angelegenheiten überprüft werden und die notwendigen Warnungen an unsere Bürger weitergegeben werden.

Artikel 9 –Notwendige Ernennungs- und Verwaltungsverfahren werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzesbestimmungen bezüglich derjenigen durchgeführt, die gegen die festgelegten Entscheidungen und Maßnahmen vorgehen.

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