Warnschild im Touristengebiet

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Mithat Yurdakul- In dem Schreiben des Handelsministeriums an die Handelsorganisationen hieß es, dass in Geschäften in touristischen Hochtouristengebieten verkaufte Artefakte nicht gekennzeichnet seien, was zu Unmut bei den Touristen und einem Vertrauensverlust in Bezug auf den türkischen Tourismus geführt habe. Unter Hinweis darauf, dass es im Verbraucherschutzgesetz Regelungen zu Preisschildern gibt, wurde festgestellt, dass das Anbringen eines Etiketts an Waren, die im Einzelhandel angeboten werden, obligatorisch sei. Daher umfassen die Etiketten, die an den in Touristengebieten verkauften Werken anzubringen sind, den Besitz der Waren, den Verkaufspreis einschließlich Steuern, den Stückpreis, das Datum der Preisanwendung und gegebenenfalls den Hinweis „inländische Waren“. agiert lokal.

Der Preis beträgt TL

Sofern Werke wie z. B. Getränke, die zum Verkauf an Touristen angeboten werden, erstattungsfähig sind, wird dies ebenfalls angegeben. Warnhinweise zu diesem Wort werden auf türkischen Etiketten angebracht sein. Auf Etiketten und Auflistungen werden die Verkaufspreise in der Form der türkischen Lira, TL, Symbol TL, angegeben. Etiketten können in handschriftlicher oder digitaler Druckform vorliegen. Wo eine Anbringung von Etiketten nicht möglich ist, werden Preislisten an sichtbaren Stellen angebracht.

 

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