Last Minute: Wie wird der 14-tägige Prozess bei der zweiten Art von Wahlen ablaufen?

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ASLIHAN ALTAY KARATAS/ANKARA- Die Wahl des 13. Präsidenten, der ab dem 100. Jahrestag der Republik fünf Jahre lang im Einsatz sein wird, war atemberaubend. Bei der ersten Präsidentschaftswahl, die gestern stattfand, konnten die drei Kandidaten nicht 50 % plus 1 Stimme erreichen, was für die Wahl ausreicht. Laut der YSK-Pressemitteilung erhielt Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der Kandidat der Volksallianz, 49,49 % und Kemal Kılıçdaroğlu, der Kandidat der Nationalen Allianz, 44,79 %, gegen 02:25 Uhr. Laut dem von der Obersten Wahlkommission (YSK) bekannt gegebenen Wahlkalender findet die zweite Wahl am 28. Mai statt.

Sollten die drei Kandidaten bei der ersten Art der Präsidentschaftswahl nicht genügend Stimmen erhalten, findet die zweite Runde am 28. Mai statt, wie aus dem von der Obersten Wahlkommission (YSK) bekannt gegebenen Wahlkalender hervorgeht.

Infolgedessen werden der Kandidat der Volksallianz, Präsident Recep Tayyip Erdogan, und der Kandidat der Nation, Kemal Kılıçdaroğlu, am zweiten Rennen teilnehmen. Sollte einer der zur Teilnahme am zweiten Wahlgang berechtigten Kandidaten aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, endet die Frist für die Ersatzkandidaten heute um 17:00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der diskontinuierlichen Ergebnisse wird der Wahlkalender des Ersatzkandidaten entsprechend befolgt.

4-tägiges Berufungsverfahren

Die Propagandaperiode beginnt für Kandidaten, die sich für den zweiten Typ mit dem Prestige „15. Mai“ qualifizieren. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenkommissionen endet am selben Tag um 17:00 Uhr und wird von den Bezirkswahlkommissionen bis spätestens 23:59 Uhr entschieden.

Die Einspruchsfrist beim Landeswahlvorstand gegen die Beschlüsse des Bezirkswahlvorstandes und das Zusammenlegungsprotokoll vom 16. Mai endet um 17:00 Uhr und die Einsprüche werden von den Landeswahlkommissionen bis spätestens 23:59 Uhr entschieden. Die Frist für die Berufung beim YSK am 17. Mai gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrats und das Provinzvereinigungsprotokoll endet um 17.00 Uhr. Die Bezirkswahlkommissionen werden mit der Bearbeitung der Änderungen im Wahlurnenrat und anderen Beamten im SEÇSİS beginnen. Etwaige Änderungen der Lager- und Transportbehörde, der Wahlurnenbehörde und anderer Beamter werden von der Wahlbehörde des Überseebezirks vorgenommen. Am 18. Mai wird über Einsprüche gegen die Entscheidungen des Provinzwahlausschusses und gegen das Protokoll der Provinzfusion vom YSK entschieden. Am 19. Mai werden die endgültigen Ergebnisse der Wahlen von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen bekannt zu geben. Am 20. Mai beginnt der Abstimmungsprozess an den Zolltoren und im Ausland. Am 24. Mai endet die Abstimmung im Ausland.

Vorläufiges Ergebnis am 24. Mai

Mit dem Prestige des 24. Mai beginnen die Propagandareden der Kandidaten in Radio und Fernsehen. Die Wahlpropagandaperiode endet am 27. Mai um 18:00 Uhr.

Der Abstimmungstag für das zweite Medikament wird der 28. Mai sein. Am 29. Mai werden die diskontinuierlichen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet am selben Tag um 17:00 Uhr, die Einsprüche werden von den Bezirkswahlkommissionen bis spätestens 23:59 Uhr entschieden . Am 30. Mai enden die Einsprüche bei den Wahlvorständen der Provinzen gegen Beschlüsse der Bezirkswahlvorstände und Fusionsprotokolle um 17:00 Uhr und werden spätestens um 23:59 Uhr entschieden. Am 31. Mai läuft die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Entscheidungen des Provinzwahlausschusses und das Fusionsprotokoll der Provinz ab.

Endgültiges Ergebnis am 1. Juni

Über Einsprüche gegen die Beschlüsse des Provinzwahlausschusses und das Protokoll der Provinzfusion entscheidet die YSK am 1. Juni. Die endgültigen Ergebnisse der Wahlen werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen bekannt zu geben.

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