Verordnung „Nationales Informationssystem für Menschen mit Behinderungen“, veröffentlicht im Amtsblatt

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Die Verordnung „Nationales Informationssystem für Menschen mit Behinderungen“, die darauf abzielt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und ihnen aktiver Dienstleistungen anzubieten, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Verordnung; Laut Berichten des Gesundheitsamtes umfasst dies Kinder mit besonderen Bedürfnissen, deren Behinderungsgrad bei Erwachsenen mindestens 40 % beträgt und die im Vergleich zum „Special Needs Report for Children“ (SOL-GER) mindestens diesen Grad aufweisen. für Kinder unter 18 Jahren. Bürger der Republik Türkei, die unter diesen Geltungsbereich fallen, erhalten einen „Behindertenausweis“ und werden im „Nationalen Behinderteninformationssystem“ verarbeitet, sodass sie die Rechte und Dienstleistungen genießen können, die Behinderten gewährt werden. Es ist für Bürger, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, optional, einen Personalausweis zu erhalten und sich beim „National Disability Information System“ zu registrieren. Anträge auf Erteilung eines Personalausweises; Dies kann über Provinzkommandos, Community Service Centers oder E-Government erfolgen. Ausweise; Sie wird von den Provinzdirektionen oder den Sozialdienstzentren entsprechend den im Bericht enthaltenen Informationen und der Identität der Person organisiert.

Andererseits werden Personalausweise ausgestellt, die gemäß der „Verordnung über den Personalausweis für Menschen mit Behinderungen“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 13. August 1998, und der „Verordnung über die Einrichtung einer Datenbank für Menschen mit Behinderungen und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen“ ausgestellt wurden Informationen zum Personalausweis für Menschen mit Behinderungen“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Oktober 2005. Die auf den Personalausweisen aufgedruckte Angabe des Benachteiligungsgrades gemäß Gesetz Nr.

Darüber hinaus Inhaber von Personalausweisen für Menschen mit Behinderungen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Haager Konferenz für das Privatrecht der Staaten ausgestellt wurden; Wenn die ursprüngliche Gleichwertigkeit gewährleistet ist, können sie nach Abschluss ihrer Verfahren von den gleichen Rechten profitieren.

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