Das Ende des 15. Lebensjahres wurde im Dienstfahrzeug verlängert

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Aufgrund der Covid-19-Epidemie wurde das Alter von 12 Jahren für Fahrzeuge, die als Schulbusse eingesetzt werden sollen, mit der Änderung der entsprechenden Verordnung auf 15 Jahre angehoben. Mit dem in die Schulbus-Fahrzeugverordnung aufgenommenen Auslaufelement wurde beschlossen, die Altersgrenze für Fahrzeuge bis zum 1. Juli 2023 auf 15 Jahre durchzusetzen. Mit dem Prestige dieses Datums würde die Praxis enden und das Alterskriterium von 12 Jahren Jahre würden wieder für Schulbusse gesucht. Diese Frist wurde jedoch mit der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Verordnung des Innenministeriums bis zum 1. Juli 2025 verlängert. Demnach können bis zu diesem Zeitpunkt Fahrzeuge bis zum vollendeten 15. Lebensjahr als Schulbusfahrzeuge eingesetzt werden, sofern sie die „TÜV“ bestanden haben.

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