Proben werden aus frischem Beton und Stahl entnommen

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Die Novelle der Durchführungsverordnung für Baustoff- und Bodenlabore wurde im Amtsblatt veröffentlicht. So wird im Rahmen der Versuchsdurchführung von Baustofflaboren; Probenahme von Frischbeton, Transport, Druckprüfung, Probenahme und Vor-Ort-Prüfung von Festbeton, Stahlprobenahme von Stahlbeton und Zugprüfung werden ebenfalls stattfinden.

Für die Qualitätskontrolle in Baugerätelaboratorien werden ein Bauingenieur mit mindestens zweijähriger Laborprüfbescheinigung auf dem Gebiet der Fachkunde, insbesondere Beton, und mindestens zwei Versuchsleiter beschäftigt. Im Bereich der Baugrunderprobung werden mindestens ein Geologe mit Laboratoriumspatent in der Fachrichtung seit mindestens zwei Jahren und ein Bauingenieur oder Geophysiker mit Prüferpatent mit mindestens zwei Experimentatoren beschäftigt obligatorisch.

Werden im Rahmen der Laboratorien chemische Versuche durchgeführt, so ist ein Chemieingenieur mit mindestens zweijähriger Laborauditorenbescheinigung im Bereich der beruflichen Spezialisierung vorhanden. Es wird notwendig sein, einen Qualitätsmanager im Labor zu haben. Als Qualitätsmanager kann ein Laboraufsichtsingenieur oder ein Experimentator bestellt werden, ebenso wie die Anstellung eines Qualitätsmanagers. Labore können aufgrund der Arbeitsbelastung keine Testdienste von Vertragslabors in Anspruch nehmen.

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