Mehrwertsteuer-Möglichkeit einrichten

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Das Ordnungsgesetz, das die eingeleiteten Ermittlungen gegen Steuerpflichtige, die zu Steuererhöhungen gehen, für einen Zeitraum von 5 Jahren rückwirkend abschafft, nimmt die Erhöhungsanträge nach Steuerarten im Detail auf. In diesem Teil der Serie, die wir auf der Grundlage von Sistem Global Consulting Managing Partner, Certified Public Accountant Necmi Ulus und der Steuergruppe erstellt haben, gehen wir ausführlich auf die Regelungen zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ein.

In den erlassenen Regelungen waren die Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet, sich für alle Besteuerungszeiträume des jeweiligen Jahres entsprechend der Erhöhung zu erhöhen. Die darauf entrichtete Mehrwertsteuer wird nicht von der Mehrwertsteuer abgezogen, da es sich nicht um einen Verbrauchs- oder Kostenposten handeln kann. Rückerstattungen erfolgen nicht zufällig.

Für den Fall, dass die Mehrwertsteuerzahler die Mehrwertsteuer zu den unten angegebenen Sätzen auf die in der Mehrwertsteuererklärung Nr. 1 enthaltene Jahressumme der berechneten Mehrwertsteuer (einschließlich der unter Vorbehalt stehenden) für jeden Steuerzeitraum erhöhen, wird die eine umsatzsteuerliche Prüfung und Veranlagung der betreffenden Überweisungen findet nicht statt.

Unvollständige Deklaration

Für Steuerzahler, die die Mehrwertsteuererklärung Nr. 1, die im Jahr der Erhöhung eingereicht werden muss, nicht ganz oder teilweise eingereicht haben, gilt Folgendes:

– Für diejenigen, die ihre Mehrwertsteuererklärung für mindestens drei Perioden eingereicht haben, wird der Durchschnitt der Mehrwertsteuerpreise, die in den eingereichten Erklärungen aus den Überweisungen für das betreffende Jahr berechnet werden, auf ein Jahr erhöht. Als Grundlage für die Erhöhung dient in diesem Fall der jährlich errechnete Umsatzsteuerbetrag. Dieser Betrag wird erhöht.

– Diejenigen, die noch nie eine Erklärung abgegeben haben oder die eine Erklärung für ein oder zwei Perioden abgegeben haben, können von der Mehrwertsteuerregelung profitieren, indem sie die Mehrwertsteuer um 18 % im Vergleich zur erhöhten Bemessungsgrundlage erhöhen, sofern die Einkommens- oder Körperschaftssteuer Die Bemessungsgrundlage wurde für das betreffende Jahr erhöht.

– Wer die Mehrwertsteuer nicht über alle Zeiträume des Kalenderjahres berechnen lässt, kann ebenfalls von der Mehrwertsteuerregelung profitieren, indem er die Mehrwertsteuer um 18 % erhöht, basierend auf der Erhöhung der Einkommens- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für das betreffende Jahr . Steuerzahler, die in diesen Anwendungsbereich fallen, können den MwSt.-Erhöhungsmechanismus nicht in Anspruch nehmen, wenn sie ihr Einkommen oder ihre Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage nicht erhöhen.

MORGEN:Erhöhung der Quellensteuer auf Einkommen und Körperschaften

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