Die Entscheidung des Präsidenten auf der Grundlage übermäßiger Schäden wurde veröffentlicht

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Das Gesetz Nr. 5363 über die Landwirtschaftsversicherung wurde von der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet und am 21. Juni 2005 im Amtsblatt veröffentlicht, mit dem Ziel, einen Großteil der Risiken abzusichern, die die Landwirtschaft in der Türkei bedrohen, was nicht möglich war bisher versicherten Personen, die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu sichern und die Agrarversicherung mit staatlicher Unterstützung auszubauen und weiterzuentwickeln. Das 15. und 16. Element des Agrarversicherungsgesetzes Nr. 5363 sind ausreichend, und der Agrarversicherungspool überträgt einen Teil dieses Risikos, indem er Verträge mit in- und ausländischen Rückversicherungsunternehmen abschließt.

Im Rahmen von TARSİM werden vom Staat zwei verschiedene staatliche Stützpunkte bereitgestellt. Der erste davon ist „Premium Support“, der mit einer Rate von 50-67 % angewendet wird und einen wertvollen Beitrag zum System leistet. Eine zweite Unterstützung bietet der Staat mit „Excess Damage Support“. Um die von TARSİM übernommenen Risiken zu übertragen, werden Rückversicherungen auf dem nationalen und internationalen Versicherungsmarkt gekauft. Stellt die staatliche Überschussbasis für nicht zustellbare Teile bereit.

Darüber hinaus wurde jährlich der Beschluss des Bundespräsidenten zur Zuzahlung von überhöhten Schäden durch den Staat veröffentlicht und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Auf der anderen Seite, die Entscheidung des Präsidenten über die Änderung der Entscheidung über die Zahlung von Beihilfen im Falle der Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in zugelassenen Lagern gemäß Gesetz Nr. 5300 über die zugelassene Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen landwirtschaftliche, in Kraft getreten durch seine Veröffentlichung im Amtsblatt.

Mit dieser Änderung hat das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft beschlossen, Erzeugern/Erzeugerorganisationen, die ihre Arbeit an zugelassene Lager liefern, Miet-, Transport- und Analysezuschläge bis 2024 zu gewähren, um den Erzeugern die Möglichkeit zu garantieren, gesunde und sichere Lager zu haben und dass sie ihre Werke nicht in preisgünstigen Erntezeiten verkaufen müssen.

Darüber hinaus sind die landwirtschaftlichen Verkaufsgenossenschaften, die gemäß dem Gesetz über landwirtschaftliche Verkaufsgenossenschaften und Syndikate Nr. 4572 gegründet wurden, Organisationen, die im Bereich ihrer Tätigkeitsbereiche und -regionen eine wertvolle Position im Ministerium für Handel und Landwirtschaft unseres Landes einnehmen Themen, der Anzahl der Erzeugerpartner und deren Beitrag zur Produktion wurde darauf geachtet, dass die betreffenden Organisationen im Rahmen der Unterstützung anerkannter Lagerhäuser einbezogen wurden.

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