Die Augen der EJT-Mitglieder sind im Amtsblatt

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MİTHAT YURDAKUL Ankara – Die von der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommene Rentenaltersverordnung (AET) wurde Präsident Recep Tayyip Erdoğan zur Genehmigung durch das Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt. Nachdem der Artikel von Erdogan genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, beginnt das Bewerbungsverfahren für EJT-Mitglieder. Anträge können direkt bei den Landes- und Bezirksämtern der SSI sowie per Post und E-Government gestellt werden.

Nach der Verabschiedung der EJT-Vorschriften durch die Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei wird Präsident Recep Tayyip Erdoğan den Artikel voraussichtlich bis Ende der Woche billigen. Später wird das EJT-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Das Antragsverfahren für diejenigen, die nach dem EAJ in den Ruhestand treten, beginnt ebenfalls mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei SGK und E-Government bewerben.

Wer sich nicht sicher ist, ob er die Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Status durch einen Anruf beim Telefonlimit „Hallo 170“ bei der SGK-Anfahrt erfahren. Wer fehlende Bonustage hat, kann diese Tage mit Formeln wie Geburt, Wehrdienst und Auslandsdarlehen ergänzen. Wer Leistungen bei mehreren Versicherungsträgern angeschlossen hat, tritt bei dem Träger mit den meisten Prämientagen aus.

EJT-Mitarbeiter müssen zunächst ihren Arbeitsplatz verlassen. In diesem Zusammenhang können EYT-Mitarbeiter, die den Arbeitsplatz mit dem „Code-8“-Verfahren verlassen, nach der Entlassung den Ruhestand beantragen. Wer in dieser Situation ist, kann schnell eine Abfindung erhalten, wenn er nach der Pensionierung weiterarbeitet, sowie wenn er zuletzt aus dem Dienst ausscheidet. In beiden Fällen muss der Vertrag des EJT-Mitglieds, das weiterhin arbeiten wird, verlängert werden. Nicht aktive EJT-Mitglieder sollten sich für einen Zuschussantrag an SSI wenden. Rentenanträge können direkt bei den Landes- und Bezirksämtern der SSI sowie per Post und E-Government gestellt werden.

Schritt-für-Schritt-Operationen

EJT-Mitglieder, die einen Antrag über E-Government stellen, klicken jeweils auf die Optionen „Einkommen, monatliches Zahlungsantragsdokument“ und „Altersrente“. Dann wird je nach angeschlossener Institution SSK oder Bağ-Kur ausgewählt. Diejenigen, die sich monatlich unter SSK bewerben, wählen „4A“, diejenigen in Bağ-Kur wählen „4B“. Agenten wenden sich an ihre Niederlassungen. Bei E-Government-Anwendungen kann auch die Bank ausgewählt werden, an die die Gehaltszahlung erfolgen soll. EJT-Mitglieder, die anhand ihrer Adresse auch bestimmen, welche Filiale der Bank sie wählen, erhalten ihre Gehälter von ihren Filialen.

Mit dem Gesetz können diejenigen, die vor dem 8. September 1999 versichert waren und die Versicherungszeit von 20 Jahren für Frauen und 25 Jahren für Männer erfüllt haben, in Rente gehen. Im EJT wird anstelle eines einmaligen Prämientages eine progressive Prämientagregelung basierend auf dem Beschäftigungsjahr gesucht. Um in den Ruhestand zu treten, muss die Prämientagbedingung erfüllt werden, die sich in der Mitte von 5.000 auf 5.000.975 Tage ab dem Startdatum ändert.

werde im april schlafen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes, wenn die Dichte der EJT-Mitglieder voraussichtlich zunehmen wird, wird es möglich sein, im Falle von Spätrenten rückwirkende Zahlungen zu leisten. Wie üblich erhalten EJT-Mitglieder, die im März eine Petition eingereicht haben, ab April ihr erstes Gehalt. Bei verspäteter Zahlung erfolgt eine Pauschalzahlung ab dem 1. April.

SGK: Warten Sie, bis es veröffentlicht wird

Nachdem das Gesetz im Parlament verabschiedet worden war, unternahmen viele EJT-Mitglieder Schritte, um ihren Ruhestand einzuleiten. In der Stellungnahme der SGK hieß es, dass viele Bürgerinnen und Bürger Renten beantragt haben, obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, und sagte: „Es ist unserer Institution rechtlich nicht möglich, auf dieser Grundlage ein Rentenverfahren gut durchzuführen Anträge, bevor das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.“

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