Die neue Wohnbaufinanzierung steht im Amtsblatt!

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Der „Beschluss über das neue Wohnungsbaufinanzierungsprogramm“ des Ratsvorsitzes wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gegenstand der Entscheidung im Rahmen des 37. diskontinuierlichen Elements des Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Finanzen und der Schuldenverwaltung vom 28. März 2002 mit der Nummer 4749 über die durch Einlage und Beteiligung zu leistende Wohnungsfinanzierung und die dafür zu leistenden Beiträge, as definiert im 3. Absatz des Bankengesetzes vom 19. Oktober 2005 und nummeriert 5411. die Methode und Anordnung der Originale.

Klicken Sie für die entsprechende Entscheidung im Amtsblatt

Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung wurde es zuvor nicht verkauft; Wohnungen, die zu 100 % fertiggestellt sind, sofern sie Eigentum der Auftragnehmer sind, Wohnprojekte, die sich im Eigentum des Auftragnehmers befinden oder im Bau sind, sofern das Eigentum an diesen nach Fertigstellung auf die Auftragnehmer übergeht, die Genehmigungen eingeholt und ein Garantievertrag unterzeichnet wurden mit den Banken, die die Finanzierung zur Verfügung stellen, und deren Bau noch nicht begonnen wurde, mit der Regel, dass das Eigentum der Auftragnehmer nach Fertigstellung auf die Auftragnehmer übergeht. eine Finanzierung erfolgt.

DEM BEWERTUNGSBERICHT WIRD ZUGESTÜTZT

Die Fertigstellungsquote richtet sich nach dem vom Immobiliensachverständigen zu erstellenden Wertgutachten.

Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung; Istanbul, 1. Region, Ankara, Izmir, Bursa, Antalya, Mersin und Muğla, 2. Region, andere Provinzen als die 1. und 2. Region werden als 3. Region bewertet.

Auf Verlangen der finanzierenden Bank werden die im Rahmen des Beschlusses erworbenen Gebäude nicht in Raten und Abtretungen übertragen und dürfen, außer im Fall des Schwarzmarkterwerbs, nicht in einer Frist im Verkaufsversprechen genannt werden von 5 Jahren ab dem Datum der mitgeteilten Finanzierung. Nach Ablauf der Frist werden die Angaben automatisch vom Grundbuchamt gelöscht. Im Falle der Eröffnung des Vollstreckungsverfahrens aufgrund des Zahlungsausfalls des Schuldners bei der in den Anwendungsbereich dieser Entscheidung fallenden Finanzierung werden diese Angaben auf Antrag der finanzierungsgewährenden Bank gelöscht.

Als Teil der Entscheidung wird geregelt, dass im zugehörigen Vertrag eine Entscheidung über die Verwendung der Finanzierung für die zum Verkauf stehenden Häuser mit einem Immobilienversprechensvertrag / vorausbezahlten Wohnungsverkaufsvertrag enthalten ist, dass auf den Verkauf dieses Hauses nicht gewettet werden kann für 5 Jahre ab Finanzierung.

Personen, die Staatsbürger der Republik Türkei sind und 18 Jahre oder älter sind, haben Anspruch auf Beiträge im Rahmen der flexiblen Zahlungsentscheidung und des Antrags. Die Finanzierung wird mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren in Anspruch genommen.

270 TAGE MINDESTSOZIALVERSICHERUNGSBONUS!

Um sich für Programmbeiträge und den flexiblen Zahlungsplan zu qualifizieren, müssen Antragsteller im letzten Jahr (einschließlich dieses Datums) ab dem Datum der Antragstellung mindestens 270 Tage Sozialversicherungsbeiträge im Land gezahlt haben.

WIE WIRD DAS HAUSHALTSEINKOMMEN SEIN?

Im Rahmen dieser Entscheidung wurde das maximale Nettoeinkommen von Haushalten von Personen, die bei Banken Wohnbaufinanzierungsbeiträge beantragen, für die erste Region auf 80.000 Lire pro Monat, für die zweite Region auf 65.000 Lire und für die dritte Region auf 45.000 Lire festgelegt . Für das maximale Haushaltsnettoeinkommen wird die Region zugrunde gelegt, in der sich das Haus/Wohnprojekt befindet.

Förderungen im Rahmen der Entscheidung werden mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren in Anspruch genommen, bei der flexiblen Zahlungsaufforderung wird die Laufzeit im Einvernehmen zwischen Bank und Antragsteller festgelegt, sofern die Förderung 15 Jahre nicht überschreitet.

ANWENDBARER 15-JÄHRIGER GLEICHZAHLUNGSPLAN

Für die Finanzierungen, zu denen der Beitrag des Finanzministeriums bereitgestellt wird, wird ein gleicher monatlicher Zahlungsplan über 15 Jahre angewendet. In diesem Zusammenhang betragen die Zins-/Gewinnbeteiligungsverhältnisse 0,69 % für die Finanzierung bis zu 2 Millionen Lire, 0,79 % für der Finanzierungspreis in der Mitte von 2 bis 4 Millionen Lira, 4 bis 5 Millionen Lira Es wird auch 0,99% für den Finanzierungsbetrag in der Mitte der Millionen Lira sein.

Bei der von den Immobiliensachverständigen vorzunehmenden Bewertung werden die Kosten des Hauses und der Verkaufspreis des Hauses 9 Millionen Lira für die erste Region, 5 Millionen Lira für die zweite Region und 3 Millionen Lira für die dritte Region nicht überschreiten . Der gemäß dieser Entscheidung zu verwendende Höchstbetrag der Finanzierung, der 90 % des in der Bewertung der Immobiliensachverständigen angegebenen Werts der Wohnung nicht übersteigt, beträgt 5 Millionen Lira für die erste Region, 3 Millionen Lira für die zweite Region, und 2 Millionen Lire für die dritte Region.

Im Rahmen des Programms werden Wohnbaufinanzierungen für Häuser, die noch nicht verkauft wurden und sich im Besitz von Unternehmern befinden, sowie für Wohnprojekte, die noch nicht begonnen haben oder sich im Bau befinden, gezahlt. Darüber hinaus werden auch Immobilienentwickler und Eigentümer von Grundstücksanteilen im Rahmen des Bauvertrags als Gegenleistung für den Grundstücksanteil im Rahmen des Programms als Auftragnehmer betrachtet.

Informationen zu weiteren Bedingungen des Programms erhalten Sie bei den am Programm beteiligten Banken.

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