Neue CMB-Regeln für die Gehirnerschütterungszone

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Der Capital Markets Council hat Entscheidungen in Bezug auf Kunden angekündigt, die ein Konto an ihrem Wohnort, ihrer Arbeitsadresse oder ihrer Niederlassung an Orten haben, an denen die Situation der Stärke aufgrund des Erdbebens aufgetreten ist.

In der Stellungnahme der SPK wurden folgende Angaben gemacht:

„Um die Rückschläge zu beseitigen, die aufgrund des Zitterns aufgetreten sind, das 10 Provinzen (Kahramanmaraş, Kilis, Hatay, Osmaniye, Adıyaman, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Malatya und Adana), deren Epizentrum am 06.02.2023 Kahramanmaraş war, betraf, war es schwierig Situation seit 06.02.2023 bei Kunden, die an diesen Standorten eine Wohnung, eine Arbeitsadresse oder ein Konto in einer Filiale haben;

1. Für den Fall, dass der Betrag, zu dessen Zahlung der Kunde aufgrund einer Bestellung ohne Kredit am oder vor dem 06.02.2023 verpflichtet ist, ganz oder teilweise nicht mit dem Prestige des Abrechnungstages hinterlegt ist oder der betreffende Betrag nicht vorliegt verfügbar auf dem Konto des Kunden bei der Maklerfirma mit dem Prestige des Clearing-Datums, Serie: V, Nr.: 65 Einrichtung eines Verfahrens gemäß Artikel 16 des Kommuniqués (Kommuniqué) Nr.

2. Gemäß § 17 des Communiqués muss die Eigenkapitalquote nach Fortführung der Dispositionsverfahren mindestens 35 % betragen,

3. Gemäß Artikel 18 des Kommuniqués darf keiner der Kaufaufträge des Kunden, der befugt ist, das Darlehen durch den Verkauf der auf Kredit gekauften und/oder als Eigenkapital gegebenen Kapitalmarktinstrumente zu schließen, und an den die Mitteilung über Eigenkapitalverwertung übermittelt wurde, in der Zeit vom Tag der Mitteilung bis zur Eigenkapitalverwertung nicht erfüllt werden,

4. Aufforderungen zur Erfüllung von Sicherheiten aus VIOP-Positionen, die am oder vor dem 06.02.2023 eröffnet wurden, können nicht gutgeschrieben werden,

5. Soweit die Entscheidungen der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Aufrechterhaltungsgarantie und die automatischen Schließungskurse für Positionen von gehebelten Handelsprozessen, die am oder vor dem 06.02.2023 eröffnet wurden, im Einklang mit der Risikopolitik der Institute stehen, die Intermediäre und die Kundenanforderungen berücksichtigen so weit wie möglich, Es wurde beschlossen, dass die drei Elemente bis zum 10.03.2023 flexibel angewendet werden können, und der 4. und 5. Punkt bezogen auf VIOP und seine gehebelten Prozesse bis zum 24.02.2023. „

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