Schock für den Nachtwächter, der die Mission verließ und zum Abendessen ging! Entschädigungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs

0 96

Der junge Mann, der als Nachtwächter in einer Ziegelei arbeitet, sei mit seinem Freund in der nahe gelegenen Fabrik zum Abendessen gegangen, heißt es in dem Streit.

In der Zwischenzeit drangen Diebe in das Transformatorengebäude ein und stahlen eine große Menge Kabel und elektrische Geräte. Der Arbeitgeber, der sich mit der Wache wiederfand, die den Einsatzort verließ, entließ den jungen Mann ohne Entschädigung. Der Nachtwächter, der an die Tür des Arbeitsgerichts klopfte, behauptete, dass der Arbeitsvertrag wegen des Diebstahls am Arbeitsplatz aufgelöst worden sei, dass die Kabine des Wachmanns am Arbeitsplatz durch den beklagten Chef abgerissen worden sei und dass der Kläger Mitarbeiter standen in der Cafeteria.

Der Mitarbeiter behauptete, dass der Standort der Fabrik, von der aus sich die Kantine befindet, nicht einsehbar sei und dass es keine ausreichende Beleuchtung auf dem Feld gebe, und forderte, dass der Beklagte auf Abfindung, Abfindung, Überstunden und Jahresabfindungen festgesetzt werde verlassen. Preis der Beklagten. Der beklagte Chef hingegen erfüllte trotz der Tatsache, dass der Kläger als Wachmann tätig war, die Anforderungen seiner Pflicht nicht, zeigte keinen ausreichenden Wert für den Schutz des Transformators, der im zerstörten das einzige zu schützende war Fabrik und hat den Diebstahl des Transformators morgens nicht bemerkt, ebenso wie der Kläger den Diebstahl des Transformators nachts nicht gesehen hat, also hat er das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt. mit dem Argument, dass es abgelehnt wurde.

Auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens entschied das Gericht, die Abfindungs- und Kündigungsansprüche mit der Begründung abzulehnen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund erfolgt sei, und dem Anspruch auf Vergütung der Überstunden und des Entgelts stattzugeben Jahresurlaub. Die Anwälte der Parteien legten gegen die Entscheidung Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung mit Stil auf. In der neuen Hauptverhandlung entschied das Arbeitsgericht, der Klage teilweise stattzugeben, da die vom beklagten Arbeitgeber vorgenommene Kündigung nicht gerechtfertigt war. Als der beklagte Chef Berufung gegen die Entscheidung einlegte, intervenierte diesmal die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs. Im bisherigen Urteil wurde vermerkt, dass der Nachtwächter den Einsatzort verließ und zum Abendessen ging. Die Entscheidung lautete:

DIE JUSTIZ HAT DEN LETZTEN PUNKT FESTGESTELLT

„Im konkreten Streitfall, wenn der Inhalt der nach dem Aufhebungsurteil analysierten Kameraaufzeichnung, die Angaben und Unterlagen der Urkunde sowie die Worte und Protokolle der Ermittlungsakte als Ganzes ausgewertet werden, ergibt sich, dass der Kläger eingeschaltet war Dienst in der Fabrik als Wachmann in der Nacht des Überfalls auf die Fabrik der Beklagten, obwohl die Ziegelei zerstört wurde, wurde die Fabrik zerstört, es gibt Verwaltungsgebäude und einen Transformator, der auf seinem Territorium geschützt werden muss. , wurde aus der Höhe geworfen von ca. 10 Metern und die darin befindlichen Module entwendet und 1 Dass der Kläger die Handlung des Durchtrennens eines 3 Meter langen Stücks Stacheldraht an der 5 Meter hohen Ziegelmauer nicht gehört hat, passt nicht zum Verlauf Normalität des Lebens. Es war zu sehen, dass er erwähnte, dass er mit seinen Arbeitsfreunden am nahe gelegenen Arbeitsplatz zu Abend essen würde. Aus den Kameraaufnahmen ging hervor, dass es keine Spur davon gab, dass der Kläger in der Mitte des 23.02.-05.55. den Kamerawinkel betrat und die Umgebung der Fabrik inspizierte. Bei aller Aussagekraft des Dokuments hat der Kläger, da davon auszugehen ist, dass der Kläger als Hausmeister im Fall des Diebstahls am Arbeitsplatz der Beklagten während seiner Arbeitszeit grob fahrlässig gehandelt hat, seiner Kontrollpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen und die Kündigung erfolgte aus wichtigem Grund. einen Fehler gemacht und musste es brechen.

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. AcceptRead More