ÇKS-Artefaktaktualisierungsprozesse, die über E-Government gestartet wurden
Laut schriftlicher Erklärung des Ministeriums; Im Rahmen der vom Ministerium für die Digitalisierung der Landwirtschaft durchgeführten Studien wurde die Möglichkeit eingeführt, die Verlängerung der ÇKS-Registrierung per E-Government mit dem Prestige vom 1. Oktober 2022 zu beantragen. Als Fortsetzung dieses Prozesses werden die Prozesse zur Aktualisierung der Arbeit der ÇKS ab dem 1. Februar erstmals per E-Government durchgeführt. Für Aktualisierungswünsche besteht auch die Möglichkeit, sich persönlich an die Landesdirektionen/Land- und Forstwirtschaftlichen Bezirke zu wenden. Anfragen zu Arbeitsaktualisierungen werden am 28. Februar geschlossen.
Der Prozess der Einreichung von Anträgen auf Verlängerung der Registrierung über E-Government, die die erste Phase der Integration von ÇKS mit dem E-Government-Portal darstellt, wurde mit Prestige vom 1. Oktober 2022 durchgeführt. Der Antrag, der es ermöglicht, Arbeiten auszuführen Update-Prozesse via E-Government, bildet die zweite Phase dieses Prozesses. Mit diesem Schritt im Rahmen der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus soll für alle Hersteller Arbeits- und Zeitaufwand eingespart werden. (ADH)